AGB

I Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen:

1.1. Alle Rechtsgeschäfte über Lieferungen, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die von KMH Media-Consulting GmbH gegenüber einem Vertragspartner erbracht werden, unterliegen diesen AGB von KMH Media-Consulting GmbH.

1.2. Von diesen AGB abweichende Vertragsbestimmungen gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie unter Einhaltung der Schriftform vereinbart wurden. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für jeden Ausschluss einzelner oder aller Bestimmungen dieser AGB. AGB des Vertragspartners, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, wenn die Anwendung der AGB des Vertragspartners ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen solcherart anwendbar gewordenen AGB von Vertragspartnern und diesen AGB gelten jedenfalls die Bestimmungen dieser AGB.

1.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB wegen eines Widerspruches zu zwingenden gesetzlichen Normen unwirksam sein oder infolge Änderungen der Rechtslage unwirksam werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB von diesem Umstand nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollte sich die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB aus einem Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ergeben, so gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Unwirksamkeit dieser Vertragsbestimmungen nur dann zum Tragen kommt, wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ist.

2. Anzuwendendes Recht

Alle unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zwischen KMH Media-Consulting GmbH und Vertragspartnern unterliegen den Bestimmungen des österreichischen Rechtes mit der Maßgabe, dass Weiterverweisungen auf Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung in den Normen des österreichischen internationalen Privatrechtes – soweit gesetzlich zulässig – nicht beachtlich sind und die Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes ausgeschlossen wird.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von KMH Media-Consulting GmbH in Wien. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird Wien vereinbart, sodass das für KMH Media-Consulting GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht für alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen, welche diesen AGB unterliegen, zuständig ist. Sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung mit der Maßgabe der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 14 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz.

4. Zahlung

4.1. Mangels im Einzelfall anwendbarer anderslautender schriftlicher Vereinbarung sind alle Zahlungen der Vertragspartner für die von KMH Media-Consulting GmbH erbrachten Lieferungen, Dienstleistungen. und sonstigen Leistungen prompt bei Rechnungserhalt zu leisten.

4.2. Alle Preisangaben in Anboten oder Bestellformularen verstehen sich als Bruttobeträge, inkl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, sofern nicht anders angegeben.

4.3. Im Falle des Verzuges ist KMH Media-Consulting GmbH berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in folgendem Ausmaß zu begehren:

– Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist: 12 % Verzugszinsen p. a.

– wenn der Vertragspartner Unternehmer ist jene Zinsen, die nach der Bestimmung des § 1333 Abs. 2 ABGB im Verzugsfall geschuldet werden.

Im Verzugsfalle des Vertragspartners ist KMH Media-Consulting GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Vornahme gerichtlicher Eintreibungsmaßnahmen offene Forderungen außergerichtlich selbst oder durch andere Personen, insbesondere Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte einzumahnen. Sofern sich KMH Media-Consulting GmbH zur Einmahnung offener fälliger Forderungen gegenüber Vertragspartnern der Dienste anderer Unternehmer, wie Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte bedient, so ist der Vertragspartner zur Tragung der Kosten des Einschreitens dieser Unternehmen in folgendem Umfange verpflichtet:

– Beim Einschreiten eines Inkassounternehmens: Jene Kosten, die nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGB! 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung, angemessen sind.

– beim Einschreiten eines Rechtsanwaltes die tarifmäßigen Kosten für die Informationsaufnahme und die Abfassung eines Anspruchsschreibens nach den Bestimmungen des RATG in der jeweils geltenden Fassung.

4.4. Falls vereinbarungsgemäß Zahlungen des Vertragspartners in Teilbeträgen zu leisten sind, wird Terminverlust vereinbart. Sofern nicht bei Verbrauchergeschäften die Bestimmung des § 13 Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet, tritt der Terminverlust ein, wenn der Vertragspartner auch nur eine Teilleistung, sei es auch nur teilweise, nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, mit der Wirkung, dass der gesamte im Zeitpunkt des Eintrittes des Terminverlustes noch aushaftende Restbetrag der Forderung von KMH Media-Consulting GmbH sofort zur Zahlung fällig ist und dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss im Einzelfall eingeräumte Preisnachlässe und allfällige andere Begünstigungen gegenstandslos sind.

4.5. Aufrechnungsverbot: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen des Vertragspartners gegenüber KMH Media-Consulting GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von KMH Media-Consulting GmbH nicht anerkannter Gegenforderungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Sofern das Rechtsgeschäft für den Vertragspartner ein Verbrauchergeschäft ist, gilt diese Bestimmung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Z. 8 KSchG.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von KMH Media-Consulting GmbH gelieferten Waren, an denen Eigentum begründet werden kann, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dieser Warenlieferung resultierenden Forderungen von KMH Media-Consulting GmbH im Eigentum von KMH Media-Consulting GmbH. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist jede sachenrechtliche Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, wie insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig. Auch Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind unzulässig; bei einer entgegen dieser Bestimmung erfolgten Be- oder Verarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von KMH Media-Consulting GmbH auf die durch Be- oder Verarbeitung neu entstandene Ware. Der Vertragspartner ist verpflichtet, KMH Media-Consulting GmbH unverzüglich und vollständig von einer erfolgten Pfändung oder einem sonstigen Eingriff in das Eigentumsrecht von KMH Media-Consulting GmbH (z. B. Einbringung einer Herausgabeklage) zu informieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch KMH Media-Consulting GmbH ist der Vertragspartner zur unverzüglichen Herausgabe der Ware verpflichtet und hat KMH Media-Consulting GmbH die in der Zeit zwischen Lieferung der Ware und Rückstellung eingetretene Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.

6. Haftung

KMH Media-Consulting GmbH haftet für Schäden des Vertragspartners nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den positiven Schaden beschränkt ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

II. Besondere Bestimmungen:

A. Besondere Bestimmungen für den Warenhandel:

1. Preise

Alle Preisangaben verstehen sich ab Lager KMH Media-Consulting GmbH. Im Falle der Lieferung im Versand weg sind alle Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten vom Vertragspartner zu bezahlen. Allfällige Entsorgungskosten trägt der Vertragspartner.
Preisangaben in Prospekten, Katalogen und dergleichen sind unverbindlich, Anbotspreise sind freibleibend, vorbehaltlich Irrtümern und Änderungen.

2. Gewährleistung

Sofern nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich bedungen werden, liefert KMH Media-Consulting GmbH Waren handelsüblicher Qualität. KMH Media-Consulting GmbH leistet im Falle einer beabsichtigten Ausfuhr der gekauften Ware durch den Vertragspartner keinerlei Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware.
Soweit KMH Media-Consulting GmbH im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet ist, erfolgt die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches am Sitz von KMH Media-Consulting GmbH, sofern nicht anlässlich des Vertrags Abschlusses eine ausdrückliche und schriftliche anderslautende Vereinbarung über den Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche getroffen wurde. Die Entscheidung, ob die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches der mangelhaften Ware erfolgt, steht im Ermessen von KMH Media-Consulting GmbH. Erst nach zwei vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Vertragspartner einen Preisminderungsanspruch, im Falle des Vorliegens eines nicht geringfügigen Mangels einen Wandlungsanspruch geltend machen. Die Übermittlung der zur verbessernden oder auszutauschenden Ware an den Sitz von KMH Media-Consulting GmbH erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches hat der Vertragspartner die mangelhafte Ware in Originalverpackung, unter Anschluss des mit der Ware gelieferten Zubehörs einschließlich der Betriebsanleitung, an KMH Media-Consulting GmbH zurückzustellen und der Ware eine genaue Fehlerbeschreibung anzuschließen, in der auch darzulegen ist, wann der Mangel vom Vertragspartner festgestellt wurde. Diese Rückstellung hat bei sonstigem Ausschluss des Gewährleistungsanspruches – sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist – binnen Wochenfrist ab Feststellung des Mangels zu erfolgen.
Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners erlischt, wenn er selbst, seine Leute oder Dritte Arbeiten an gelieferter Ware oder Teilen davon durchführt oder durchführen lässt, ohne KMH Media-Consulting GmbH die Gelegenheit gegeben zu haben,. die Mängelbehebung selbst durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner an gelieferten Waren oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. Ein Gewährleistungsanspruch ist dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der im eindeutigen Widerspruch zu anlässlich einer allenfalls erfolgten Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen steht.
Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Lieferfristen

Vereinbarungen über Lieferfristen und Liefertermine sind erst dann verbindlich, wenn sie von KMH Media-Consulting GmbH schriftlich bestätigt sind. Im Falle des Verzuges von KMH Media-Consulting GmbH hat der Vertragspartner eine branchenübliche Nachfrist von mindestens drei Wochen einzuräumen, bevor ein allfälliges gesetzliches Rücktrittsrecht geltend gemacht werden kann. Ein vereinbarter Liefertermin gilt dann als gewahrt, wenn die Ware fristgerecht zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt wird.

4. Lieferung im Versandweg

Von uns mit der österreichischen Post versendete Ware ist wertversichert, eine ggf. nötige Höherversicherung wird auf Kosten KMH Media-Consulting GmbH automatisch abgeschlossen.

Wien 01.08.2017